Tempus - FAQ
In diesem Abschnitt finden Sie hilfreiche Informationen zu Tempus, unserer Lösung für das Workforce Management. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unser support .
Tag | Frage | Antwort |
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Sie können mit dem Mauszeiger über den Namen einer Erlaubnis fahren, um ihre Beschreibung zu sehen. Wir wissen, dass die aktuellen Namen nicht immer eindeutig sind, und überarbeiten sie daher, um sie verständlicher zu machen. Klicken Sie hier, um eine Tabelle mit den aktuellen und überarbeiteten Berechtigungsnamen und ihren Beschreibungen anzuzeigen. | ||
Wir haben ein schönes Onboarding-Tutorial. Klicken Sie hier, um es zu öffnen. | ||
Wie können Organisationen die Einhaltung der Richtlinie 2003/88/EG sicherstellen? | Unternehmen können Tools wie Tempus nutzen, das eine automatische Zeiterfassung, Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Berichtsfunktionen bietet, um Arbeitgebern zu helfen, die Anforderungen der Richtlinie effektiv zu erfüllen. Tempus strafft die Compliance-Prozesse und sorgt für Transparenz bei der Aufzeichnung, so dass es für Unternehmen einfacher wird, die nationalen Arbeitsgesetze und die europäische Richtlinie einzuhalten. | |
Gibt es Ausnahmen von den Anforderungen der Richtlinie? | Bestimmte Ausnahmen und Flexibilitäten sind zulässig und in die Arbeitsgesetze integriert. So können beispielsweise für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen (wie Notdienste oder Saisonarbeit) angepasste Anforderungen gelten. Bei diesen Ausnahmen müssen jedoch die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer weiterhin Vorrang haben. | |
Was sind die wichtigsten Anforderungen der Richtlinie 2003/88/EG? | In der Richtlinie sind mehrere zentrale Anforderungen festgelegt: - Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Die Arbeitnehmer sollten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. - Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden und eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden. - Bezahlter Jahresurlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen. - Pausen: Die Arbeitnehmer haben das Recht auf angemessene Pausen während der Arbeitszeit, insbesondere wenn der Arbeitstag länger als sechs Stunden dauert. | |
Ist die europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) in Luxemburg verbindlich? | Ja, die Europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ist in Luxemburg verbindlich. Als EU-Mitgliedstaat ist Luxemburg verpflichtet, sein nationales Arbeitsrecht an diese Richtlinie anzupassen, die Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten sowie Jahresurlaub zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer festlegt. | |
Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtlinie 2003/88/EG? | Die Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geldbußen und andere Strafen. Darüber hinaus können Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, erhöhten Risiken im Zusammenhang mit Beschwerden von Mitarbeitern oder Rufschädigung ausgesetzt sein, was die Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften unterstreicht. | |
Wie setzen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie 2003/88/EG in ihr nationales Recht um? | Die EU-Mitgliedstaaten haben die Anforderungen der Richtlinie 2003/88/EG in ihre nationalen Arbeitsgesetze aufgenommen. Diese Vorschriften betreffen wichtige Bestimmungen wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und den bezahlten Mindestjahresurlaub. Die Arbeitgeber in der Union sind verpflichtet, diese Gesetze einzuhalten, um sowohl die nationalen als auch die EU-Standards zu erfüllen. |
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